Glücksspielstaatsvertrag – 2021 geht es auch um die Zukunft von LOTTO

22. März 2019 – Die Länderchefs haben sich gestern in Berlin auf einen Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag geeinigt, hauptsächlich betrifft dieser ein neues Erlaubnisverfahren für Sportwettanbieter, gültig zunächst bis Juni 2021. „Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes (DLV). „Die Bundesländer müssen jetzt die nächsten Monate intensiv nutzen, um mit Beteiligung der Branchenverbände eine grundlegende, kohärente Reform der deutschen Glücksspielregulierung auf den Weg zu bringen, die auch die Lotterien einschließt. Wir stehen für konstruktive Gespräche bereit.“

Die Umsätze der klassischen Lotterie „Lotto 6aus49“ sind in den vergangenen zehn Jahren um ein Drittel eingebrochen, während Lotterien im Rest von Europa um ein Viertel gewachsen sind. Die Talfahrt des klassischen Lottospiels begann im Jahr 2008 mit Einführung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV). Infolge der Begründung der staatlichen Monopole mit Suchtgefahren, die bei Lotterien nachweislich irrelevant ist (1), mussten Werbung und Vertrieb von Lotto sowie Klassen- und Soziallotterien stark eingeschränkt werden. Der Lotterievertrieb durch private Lotterievermittler, die zuvor bis zu 20 Prozent der Lotterieumsätze generiert hatten, wurde faktisch verboten. Im europäischen Vergleich sind den Bundesländern dadurch seit Einführung des GlüStV allein im Bereich der Lotterien rund 15 Milliarden Euro an Steuern und Zweckerträgen entgangen.

„Die Begründung des Lotterieveranstaltungsmonopols mit Suchtgefahren ist weder geeignet, noch notwendig“, so Faber. Der DLV appelliert an die Bundesländer, eine umfassende Reform der Regulierung aller Glücksspielbereiche auf den Weg zu bringen, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Risiken. „Eine risikoadäquate Lockerung von Produkt-, Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für Lotterien ist unumgänglich, um das Gemeinwohl nachhaltig zu sichern.“

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(1) U.a. hat das VG Halle hat in seinem Urteil vom 11.11.2010 festgestellt, dass Lotto keine erkennbaren Suchtgefahren birgt – auch nicht bei der Internetvermittlung. In einer bundesweiten Befragung hat das Gericht über 100 Suchtfachkliniken und über 600 Betreuungsgerichte zu Spielsucht allgemein, sowie explizit zu den Suchtgefahren von Lotterien, sowie Lotto im Internet befragt. Nicht ein einziger Fall (!) eines Kunden konnte bei dieser Vollerhebung ermittelt werden, der aufgrund der Online-Vermittlung von Lotterien ein Problem entwickelt hatte. Zudem wurde auch kein einziger Jugendschutzverstoß im Internet festgestellt.

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Der Deutsche Lottoverband

Der Deutsche Lottoverband (DLV) ist der Zusammenschluss der unabhängigen Lotterievermittler in Deutschland. Die Verbandsmitglieder fördern seit mehr als 30 Jahren den Absatz der Produkte des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) sowie der Klassenlotterien und helfen so, die Staatseinnahmen zu steigern, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten und die Förderung von Sport, Kultur und Wohlfahrt nachhaltig zu sichern. Einer der Gründe für den Rückgang der Lotterieumsätze ist auch die Beschränkung unabhängiger Lotterievermittler wie Lotto24 und Faber. Die im Deutschen Lottoverband vertretenen Vermittler haben vor 2008 bis zu 20 Prozent der Lotterieumsätze für die staatlichen Lottogesellschaften generiert.

 

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