LG Bremen: Internetvermittlung von Lotto bundesweit nicht verboten

Ein Artikel der Rechtsanwälte Dr. Tobias Masing und Dr. Gero Ziegenhorn

Das Landgericht Bremen hat in einem von der Sozietät Redeker Sellner Dahs geführten Rechtsstreit mit Urteil vom 10. Mai 2012 (Az: 9 O 476/12) das Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrages für unionsrechtswidrig und unanwendbar erklärt. Es hob hiermit eine einstweilige Verfügung auf, mit der den Verfügungsbeklagten die Vermittlung von Lotto in Bremen verboten worden war. Zur Begründung führt das Landgericht aus:

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Tipp24 SE: Lotto-Internetvertrieb erlaubt - Gericht stoppt Verlängerung des Glücksspielstaatsvertrags

- Internetverbote in den Länder-Gesetzen zum GlüStV sind europarechtswidrig
- Gericht kommt neuem Staatsvertrag zuvor

(Hamburg, 16. Mai 2012) Das in Landesgesetzen fortgeführte Internetverbot des Ende 2011 ausgelaufenen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ist europarechtswidrig und unanwendbar.
Das hat das Landgericht Bremen jetzt entschieden und ein einstweiliges Verbot gegen Tipp24 Deutschland aufgehoben, in Bremen staatliches Lotto über das Internet zu vermitteln.

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Opfer des Glücksspielstaatsvertrages: Lotto stürzt weiter ab

  • 200 Mio. Euro weniger Einnahmen in den ersten vier Monaten
  • Änderungsstaatsvertrag wird die Talfahrt nicht aufhalten
  • Lotterievermittler: Lotto braucht Werbung und Internet

Hamburg, 09.05.2012 – Dramatische Entwicklung beim deutschen Lotto: Allein von Januar bis April dieses Jahres ist der Umsatz von Lotto 6aus49, Super6 und Spiel77 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 6,8 Prozent zurückgegangen.

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Schleswig-Holstein vergibt erste Lizenzen an private Sportwettenanbieter

Klaus Schlie: Wir lassen nur seriöse und leistungsfähige Unternehmen zu

Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat die ersten drei Glückspiellizenzen an private Anbieter von Sportwetten vergeben.

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Kurzkommentar

Kurzkommentar zur Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums zum Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von Sportwetten (E 15)

Mit Datum vom 26. März 2012 hat das Bundesministerium der Finanzen gegenüber der Vorsitzenden des Bundestags-Finanzausschusses seine Einschätzung der Beihilfeproblematik des Gesetzesentwurfes des Bundesrates zur Besteuerung von Sportwetten dargelegt. Ausgangspunkt der rechtlichen Würdigung ist zwar nur die Absenkung des Steuersatzes in Bezug auf Pferdewetten.

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