Aktionstag gegen die Glücksspielsucht – Der Glücksspielstaatsvertrag muss überarbeitet werden

Hamburg, 23.09.2015 – In Deutschland florieren Spielhallen und Online-Casinos, von denen eine ernsthafte Suchtgefahr ausgehen kann. Nachdem der Bund das Automatenspiel 2005 nahezu vollständig liberalisiert hat, haben sich die Umsätze vervielfacht. Erst nachdem der Europäische Gerichtshof das deutsche Lottomonopol der Länder, das mit der Spielsuchtprävention rechtlich begründet wird, deswegen in Frage gestellt hat, versucht der Staat mit Verboten gegenzusteuern, hat bislang paradoxerweise aber eher das Gegenteil erreicht. Nur harmlose Spiele wie Lotto 6aus49, Klassenlotterien und Soziallotterien verlieren aufgrund strenger und teilweise absurder Werbe- und Vertriebsbeschränkungen seit Jahren Milliardenumsätze und müssen für Warnhinweise wie „Glücksspiel kann süchtig machen“ herhalten. Ein massiver Imageschaden für das harmlose Lotto.

Der Deutsche Lottoverband (DLV) fordert anlässlich des bundesweiten Aktionstages gegen die Glücksspielsucht (23.09.) eine Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags sowie den Abbau von Verboten und Beschränkungen bei erwiesenermaßen harmlosen Lotterien. „Nur so lässt sich das Interesse hin zu den Spielen lenken, von denen nachgewiesenermaßen keine Suchtgefahr ausgeht“, so Norman Faber, Präsident des DLV.

 

In Deutschland sind ca. 264.000 Menschen im Alter von 16 bis 65 Jahren glücksspielsüchtig, jeder zweite ist laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an einem Geldspielautomaten in die Sucht eingestiegen. Spielsucht entsteht durch eine hohe Ereignisfrequenz, d.h. einem geringen zeitlichen Abstand zwischen Spieleinsatz, Gewinn oder Verlust. Bei zwei Lottoziehungen in der Woche kann eine ernsthafte Suchtgefahr dagegen nicht entstehen, da ist sich die Spielsuchtforschung einig. Auch der durchschnittliche Wocheneinsatz liegt bei Lotto unter 15 Euro.

 

„Lotto ist nachweisbar harmlos“, so Faber. „Das ist wissenschaftlich erwiesen und gerichtlich entschieden.“ Das Verwaltungsgericht Halle hatte 2010 über 600 Betreuungsgerichte sowie rund 100 Suchtfachkliniken in ganz Deutschland empirisch befragt, inwieweit sie Spielsuchtfällen begegnet sind und welchen Glücksspielarten diese zuzuschreiben waren. Das Ergebnis war eindeutig: Bei Lotto gibt es keine Suchtgefahren, und dass, obwohl Lotto das beliebteste Spiel der Deutschen ist.

 

„Mit den Werbe- und Vertriebsrestriktionen für Lottospiele wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“ so Faber. „Es muss dort aufgeklärt und reguliert werden, wo Spielsucht entsteht – aber nicht bei den Lotterien.“

 

Der Deutsche Lottoverband ist der Zusammenschluss der unabhängigen Spiel-vermittler in Deutschland. Der Verband setzt sich aktiv und konstruktiv für eine umfassend neue Lotterie-Regulierung ein, die ein faires Miteinander von staatli-chen und privatwirtschaftlichen Anbietern ermöglicht, den Bedürfnissen einer modernen und digitalen Gesellschaft gerecht wird und die Marke „Lotto“ hierzulande und im internationalen Wettbewerb stärkt.

 

 

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Deutscher Lottoverband

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