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Glücksspielstaatsvertrag („GlüStV“) – Eine Chronologie

Glücksspielstaatsvertrag („GlüStV“) – Eine Chronologie

 

12. November 2009

 

 
 

Angesichts der dramatischen Umsatzrückgänge bei staatlichen Lotterieannahmestellen beschließt Westlotto, die Provisionen der Annahmestellen bis zum Ende der Laufzeit des GlüStV zu erhöhen, um die seit Inkrafttreten des GlüStV drastisch gesunkenen Einnahmen zumindest zum Teil auszugleichen.

 

 
 

12. November 2009

 
 

Mit dem OLG Frankfurt entscheidet erstmals ein deutsches OLG, dass das Urteil des EuGH im Fall „Liga Portuguesa“ nicht auf die deutsche Rechtslage übertragbar und die Vereinbarkeit des GlüStV mit höherrangigem Gemeinschaftsrecht daher nach wie vor als offen anzusehen sei. Insbesondere sei die portugiesische Regelung vorrangig auf das Ziel der Kriminalitätsbekämpfung gerichtet, während das deutsche Glücksspielrecht vor allem auf die Suchtbekämpfung ziele. Es sei abzuwarten, wie der EuGH in den deutschen Vorlageverfahren zur Kohärenz des deutschen Glücksspielrechts entscheiden werde.

 

 
 

04. November 2009

 
 

Das VG Düsseldorf entscheidet, dass die in nahezu allen Erlaubnisbescheiden für gewerbliche Spielvermittler enthaltene Nebenbestimmung, innerhalb von sechs Monaten nach Ende eines jeden Geschäftsjahres einen von einem Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss vorzulegen, rechtswidrig ist. Das Gericht äußerte Bedenken, ob eine derartige Verpflichtung überhaupt auf die Generalnorm des § 9 GlüStV gestützt werden könne. Jedenfalls liege eine unverhältnismäßige Belastung des gewerblichen Spielvermittlers vor, da die Verpflichtung in Bezug auf die Attestierung des Jahresabschlusses bereits abschließend im HGB geregelt sei. Der gewerbliche Spielvermittler war im konkreten Fall als kleine GmbH danach nicht zur Vorlage eines testierten Jahresabschlusses verpflichtet. Diese Regelung dürfe nicht durch Nebenbestimmungen zum Erlaubnisbescheid umgangen werden.

 

 
 

04. November 2009

 
 

Sowohl die Internet- als auch die Zeitungswerbung der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH für die Sofortlotterie „Goldene 7“ wird durch das OLG Koblenz verboten. Im Rahmen der Werbung waren die Rubbelfelder durch gelb-golden glänzende Goldbarren dargestellt und die funkelnde Zahl 7 sowie die Aussagen „Gewinne bis zu 50.000 €“ und „10 Gewinnchancen“ hervorgehoben worden.

 

 
 

30. Oktober 2009

 
 

Entgegen den Entscheidungen des OVG Niedersachsen vom 3. April 2009 und des VG Mainz vom 17. Juli 2008 liegt es nach Auffassung des OVG Münster allein im Verantwortungsbereich des Glücksspielveranstalters, dass sein Internetangebot in einem bestimmten Bundesland (oder der Bundesrepublik) nicht mehr erreichbar ist. Ist der Anbieter zur Beschränkung seines Webauftritts durch Geolokalisation nicht in der Lage, muss er sein Angebot vom Netz nehmen. Der betroffene Spielvermittler schließt daraufhin seine deutsche Webpage und leitet Besucher auf eine .com-Adresse um. Wirtschaftlich hat diese Gerichtsentscheidung für den gewerblichen Spielvermittler keine negativen und für das Sportwettenmonopol keine positiven Auswirkungen.

 

 
 

06. Oktober 2009

 
 

Die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern wird zum wiederholten Male wegen Verstößen gegen den GlüStV wettbewerbsrechtlich vom LG München verurteilt. Seit April 2009 gab es diverse Verfahren wegen unzulässiger Werbung (unter anderem mit unrichtigen Gewinnhöhen) sowie wegen Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen. Die Glücksspielaufsicht hat in keinem dieser Fälle Maßnahmen gegen Lotto Bayern ergriffen.

 

 
 

05. Oktober 2009

 
 

Das VG Minden begründet die Gewährung von Vollstreckungsschutz zugunsten eines privaten Sportwettenanbieters – neben den bekannten verfassungs- und europarechtlichen Bedenken gegen den GlüStV – unter anderem damit, dass nicht erkennbar sei, weshalb von einer privaten Sportwette eine größere Gefährdung als von einer staatlich veranstalteten Wette ausgehen sollte. Die Gefährdung hänge nicht davon ab, wem die Spielgewinne zufließen, sondern welche Vorkehrungen zur Begrenzung der Spielleidenschaft und zur Vermeidung übermäßig hoher Verluste getroffen würden. Darüber hinaus stützt das Gericht die Einschätzung, dass durch das Urteil des EuGH im Fall „Liga Portuguesa“ eine Klärung der deutschen Rechtsfragen zum Glücksspielmonopol nicht erfolgt ist. Der EuGH habe die Beschränkung in Portugal ausdrücklich unter Beachtung der Besonderheiten, die mit dem Anbieten von Glücksspielen im Internet verbunden sind, bewertet, während die deutschen Vorlagefragen überwiegend das „stationäre Geschäft“ betreffen. Auch sei die Kohärenzfrage nicht geklärt. In dem genannten Urteil habe sich der EuGH mit diesem Problem nicht beschäftigt, da sich der portugiesische Gesetzgeber zur Begründung des Sportwettenmonopols (nur) auf die Kriminalitätsbekämpfung und Manipulationsgefahr berufen habe und nicht, wie der Gesetzgeber in Deutschland, auf die Suchtbekämpfung.

 

 
 

28. September 2009

 
 

Das VG Neustadt an der Weinstraße entscheidet (wie vor ihm das VG Trier am 9. September 2009, das VG Mainz am 4. September 2009 sowie das VG Koblenz schon am 17. März 2009), dass die gesetzliche Begrenzung der Lotto-Annahmestellen in Rheinland-Pfalz auf 1150 nicht nachvollziehbar sei. Es fehle an jeglichen Ermittlungen, Untersuchungen und nachvollziehbaren Überlegungen zu der Frage, welche Anzahl von Annahmestellen zur Sicherung eines ausreichenden Glückspielangebots ausreichend wäre. Zudem spreche nichts dafür, dass für Sportwetten die gleiche Vertriebsstellendichte wie für das weitaus populärere Lotto erforderlich sei. Das Gericht weist zudem darauf hin, dass bereits die lediglich geringe Reduktion der Zahl der Annahmestellen für Sportwetten gegen einen Systemwandel hin zu einem zulässigerweise an der Begrenzung und Kanalisierung der Wettleidenschaft orientierten Vertriebssystem spreche.

 

 
 

08. September 2009

 
 

Der EuGH stellt im Fall „Liga Portuguesa“ zum staatlichen Glücksspielmonopol in Portugal klar, dass die Dienstleistungsfreiheit einer staatlichen Regelung grundsätzlich nicht entgegensteht, nach der Wirtschaftsteilnehmer in dem betreffenden Mitgliedstaat keine Glücksspiele über das Internet anbieten dürfen, obwohl sie eine entsprechende Dienstleistung in ihrem (Sitz-)Mitgliedstaat rechtmäßig erbringen. Allerdings beruht die Entscheidung auf den Besonderheiten des Internetglücksspiels und darauf, dass die streitgegenständliche portugiesische Regelung den Voraussetzungen für eine rechtmäßige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, hier der Kriminalitätsbekämpfung, genügt. Das Urteil dürfte daher nicht ohne Weiteres auf das deutsche Glücksspielrecht übertragbar sein, da dieses den Lotterien zur Spielsuchtprävention allgemein (nicht nur im Rahmen des Internetvertriebs) Verbote und erhebliche Beschränkungen auferlegt, jedoch u.a. das suchtgefährliche Automatenglücksspiel überhaupt nicht und Pferdewetten anders regelt als Sportwetten. Auch stellt der EuGH zum wiederholten Mal klar, „dass eine nationale Regelung nur dann geeignet ist, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen.“

 

 
 

04. September 2009

 
 

Zwischenbilanz des Glücksspielstaatsvertrages: In 2005 war der Topf, aus dem die Bundesländer ihre Zuwendungen schöpfen konnten, noch mit knapp 5 Mrd. Euro Steuern und Zweckerträgen aus Glücksspielen gefüllt, in diesem Jahr werden es voraussichtlich nur noch maximal 3,5 Mrd. Euro sein. Der Staatsvertrag tritt regulär Ende 2011 außer Kraft, bis dahin werden sich die Umsatzverluste auf 13,8 Mrd. Euro summiert haben, selbst wenn die Umsätze in 2010 und 2011 konstant bleiben sollten. Das würde insgesamt zu mindestens 6,2 Mrd. Euro weniger Steuern und Zweckabgaben in den ohnehin desaströs leeren Landeskassen führen. Der Rückgang von Gewinnen der Lotteriegesellschaften und Spielbanken ist hierbei nicht einmal berücksichtigt.

 

 
 

28. August 2009

 
 

Das VG Berlin wiederholt seine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols, insbesondere weil andere, erheblich stärker suchtgefährdende Glücksspiele wie das Automatenspiel nicht reguliert seien und diese Inkonsistenz die Zielsetzung des GlüStV, Spielsucht zu verhindern, geradezu konterkariere.

 

 
 

02. August 2009

 
 

Rechtsverstöße der staatlichen Lottogesellschaften beschäftigen die Gerichte. Mehr als 20 Verfahren wegen Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag sind derzeit gegen Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks anhängig. So enthielten zahlreiche Werbeträger zum Glücksspiel anreizende Werbeelemente. Zudem wurden in Lotto-Annahmestellen erhebliche Lücken im gesetzlich zu gewährleistenden Minderjährigen- und Spielschutz festgestellt.

 

 
 

23. Juli 2009

 
 

Anlässlich eines strafrechtlichen Verfahrens, bei dem der Freispruch eines Sportwettenvermittlers bestätigt wurde, hält das KG Berlin fest, dass jedenfalls während der Übergangszeit im Jahr 2008 für den GlüStV noch ein normativ begründetes Vollzugsdefizit bestanden hat, das einer strafrechtlichen Ahndung entgegensteht.

 

 
 

06. Juli 2009

 
 

Mit Blick auf die völlige Untätigkeit bezüglich der Zulassungsregelungen für die als besonders suchtgefährdend geltenden Geldspielgeräte äußert das VG Berlin erhebliche Zweifel an der Geeignetheit der bisherigen gesetzlichen Maßnahmen zur Erreichung des Gemeinwohlziels der Spielsuchtbekämpfung. Dabei sei der Beschluss des Fachbeirats Glücksspielsucht vom 12. März 2008 von erheblicher Relevanz. In diesem Beschluss wurde den Ländern (ohne Erfolg) empfohlen, eine Gesetzesinitiative zur Änderung der Gewerbeordnung zu ergreifen. Als Begründung wurde vor allem angeführt, dass es im Widerspruch zu einer kohärenten und systematischen Politik der Verhinderung von Glücksspielsucht stünde, dass für die vergleichsweise ungefährlichen Lottospiele strenge Auflagen erlassen wurden, während die Geldspielgeräte als suchtrelevanteste Glücksspiele keinen wirksamen Beschränkungen unterliegen.

 

 
 

17. Juni 2009

 
 

Die Umsätze der Lottogesellschaften gehen durch den Glücksspielstaatsvertrag bundesweit dramatisch zurück. Erstmals sind in der vergangenen Woche die Spieleinsätze für eine Samstagsziehung unter die historische Tiefstmarke von 50 Millionen Euro gesunken. Die Folge: statt dem angekündigten 3 Millionen-Euro-Jackpot konnten die staatlichen Lottogesellschaften am Wochenende nur 2,49 Millionen Euro ausschütten; 20 Prozent weniger.

 

 
 

30. April 2009

 
 

Gemäß eines Urteils des OLG München fordert eine Werbung „gezielt“ im Sinne des GlüStV zur Teilnahme an einem Glückspiel auf, wenn sie auf eine originäre Entschlussfassung zur Teilnahme am Glücksspiel ausgerichtet und nicht nur auf eine Kanalisierung der ohnehin vorhandenen Spielleidenschaft hin zu staatlichen (oder sonstigen) Angeboten angelegt ist.

 

 
 

16. April 2009

 
 

Das VG Stuttgart beschließt, dass es einem privaten Sportwettenanbieter im Hinblick auf „nach wie vor durchgreifende gemeinschaftsrechtliche Bedenken auch gegen die aktuelle nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis“ nicht zuzumuten ist, vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über ein Vorabentscheidungsverfahren aus dem Jahr 2007 die gegen ihn ergangene Untersagungsverfügung zu befolgen.

 

 
 

03. April 2009

 
 

Mit Beschluss vom 3. April 2009 hat das OVG Niedersachsen eine auf Sperrung des niedersächsischen Internetzugangs gerichtete Verfügung gegen die bwin Interactive Entertainment AG als rechtswidrig eingestuft. Es sei im Hinblick auf die (widersprüchliche) Gutachtenlage nicht zweifelsfrei, ob es zurzeit bereits technisch ausgereifte Möglichkeiten gibt, Internetzugänge ausschließlich bundeslandbezogen zu sperren. Eine (hilfsweise) Anordnung der bundesweiten bzw. länderübergreifenden Internetsperre durch eine Landesbehörde darf nur mit Ermächtigung der zuständigen Behörden der betroffenen Länder erfolgen.

 

 
 

24. März 2009

 
 

Europaparlament diskutiert über Glücksspiele: EU-Justizkommissar Jaques Barrot, Vizepräsident der Europäischen Kommission, wies darauf hin, dass der Online-Glücksspielbericht einen schwierig zu regelnden Bereich beschreibt, dabei Regelungen auf nationaler Ebene, aber gleichzeitig auch verschiedene EU weite Mindeststandards vorschlägt. Originalzitat aus Brüssel: “but the EP report has no legal power, it is just a report”. Barrot betonte unter Hinweis auf die laufenden Verfahren gegen Glücksspielmonopole, dass nationale gesetzliche Beschränkungen nicht generell gerechtfertigt seien. Diese müssten in einem angemessenen Verhältnis zu den angegebenen und erlaubten Zielen stehen und vor allem durch Daten gerechtfertigt sein. Auf keinen Fall dürften durch Verbote oder Einschränkungen Marktteilnehmer oder Spieler diskriminiert werden.

 

 
 

20. März 2009

 
 

Mit Beschluss vom 20. März 2009 stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass es im „Sportwetten-Urteil“ vom 28. März 2006 keine „Kohärenz und Systematik“ des gesamten Glücksspielsektors einschließlich des gewerberechtlich zugelassenen Automatenspiels für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines staatlichen Wettmonopols vorausgesetzt habe. Vielmehr sei lediglich eine konsistente und konsequente Ausgestaltung eines aus ordnungsrechtlichen Gründen beim Staat monopolisierten Sportwettangebotes erforderlich. Darüber hinaus macht das Bundesverfassungsgericht deutlich, dass es – vorbehaltlich einer eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung – das grundlegende Regelungsdefizit hinsichtlich der suchtpräventiven Ausrichtung des staatlichen Wettmonopols als behoben ansieht. Insoweit wird auf vielfältige Regelungen des GlüStV verwiesen, welche geeignet seien, die verfassungsrechtlich geforderten Restriktionen im Bereich des Vertriebs und des Bewerbens staatlicher Sportwetten herbeizuführen. Allerdings ging dem Beschluss mangels Entscheidungserheblichkeit keine umfassende verfassungsrechtliche Prüfung der neuen Gesetzeslage voraus. Eine solche hat sich das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorbehalten.

 

 
 

03. März 2009

 
 

Das LG Berlin hat in einem Hauptsacheverfahren einer Berliner Annahmestelle die an der Ladenfassade angebrachte markante Beschriftung mit dem Lotto-Kleeblatt untersagt. Diese sei nur erlaubt, wenn darauf die auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages vorgesehenen Warn- und Aufklärungshinweise zur Spielsuchtpräsentation in gleicher Deutlichkeit angebracht werden (Az.: 102 O 273/08).

 

 
 

05. Februar 2009

 
 

Die EU-Kommission hat in einem Antwortschreiben auf eine Anfrage von Dr. Werner Langen, EVP-Abgeordneter des Europäischen Parlaments, den Glücksspielstaatsvertrag erneut als europarechtswidrig bezeichnet. Entgegen öffentlicher Mutmaßungen, u.a. aus den Reihen des Deutschen Lotto- und Totoblocks, ist keine Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland beabsichtigt. Die Kommission prüft unter Leitung von Kommissar McCreevy weiter und wird entsprechende Beschlüsse fassen.

 

 
 

20. Januar 2009

 
 

Das OLG Koblenz entscheidet, dass eine von einem Bundesland gehaltene Lottoriegesellschaft verpflichtet ist, einem gewerblichen Spielvermittler die zur Verfügung gestellte Schnittstelle zur Weiterleitung von Spielaufträgen von Spielteilnehmern an den bundesweiten Spielveranstaltungen Lotto 6 aus 49, Spiel 77, Super6 und Glücksspirale wieder zu öffnen und zur Verfügung zu stellen. Das Verbot des Vermittelns von Glücksspielen im Internet nach dem GlüStV mache die Kündigung eines Geschäftsbesorgungsvertrages über das Vermitteln von Lottospielen zwischen einer staatlichen Lottogesellschaft und einer Internetvermittlungsgesellschaft nicht entbehrlich. Vielmehr könne sich die Internetvermittlungsgesellschaft auf den – ungekündigten – Vertrag berufen, so lange eine Klärung über die gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit der anwendbaren Regelungen des GlüStV aussteht.

 

 

10./11. Januar 2009

 
 

Der vom „Spiegel“ veröffentlichte Plan des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), ab diesem Herbst zusätzlich ein multinationales Lottospiel namens Eurojackpot anzubieten, könnte sehr viel Geld in die öffentlichen Kassen spülen. Winfried Wortmann, Geschäftsführer von WestLotto, hatte gegenüber dem „Spiegel“ das neue Angebot als "hoch attraktiv, aber harmlos" bezeichnet. Damit wird einmal mehr die Absurdität des GlüStV deutlich.

 

 
 

31. Dezember 2008

 
 

Ende der Übergangsfrist des seit dem 01.01.2008 in Kraft getretenen GlüStV. Damit gilt ab dem 01.01.2009 das Online-Verbot für die gewerbliche Spielvermittlung sowie alle Glücksspiele im Internet.

 

 
 

23. Dezember 2008

 
 

Nach einem Urteil des LG Koblenz ist Werbung mit an einer Annahmestelle erzielten Gewinnen sowie solche Werbung der Lottogesellschaft, die keine deutlichen Hinweise auf das Verbot der Teilnahme Minderjähriger, die von dem jeweiligen Glücksspiel ausgehende Suchtgefahr und Hilfsmöglichkeiten enthält, unzulässig.

 

 
 

05. Dezember 2008

 
 

Der Deutsche Lottoverband veröffentlicht eine weitere Wirtschaftsstudie. Mehr als 5 Milliarden Euro Einnahmeverluste für die Bundesländer bis 2011 prognostiziert die vom Münchener MKW veröffentlichte „Studie über die Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages zum Lotterie- und Sportwettmarkt auf die deutsche Volkswirtschaft“. Die ifo-Anschluss-Studie rechnet als weitere dramatische Auswirkung des Staatsvertrages mit dem Verlust von rund 50.000 Arbeitsplätzen in Deutschland.

 

 
 

16. Oktober 2008

 
 

Lotto Rheinland-Pfalz wurde der blickfangmäßige Hinweis auf die Höhe des Jackpots und die Abbildung eines lachenden älteren Paars durch das OLG Koblenz verboten. Bei der Gestaltung der Werbung dürfe der rein informative Teil nicht in den Hintergrund treten.

 

 
 

14. Oktober 2008

 
 

Die Verfassungsbeschwerde eines gewerblichen Spielvermittlers wird vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht begründet dies damit, dass die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Vorschriften des GlüStV und insbesondere das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet (§ 4 Abs. 4 GlüStV) sowie die hierzu getroffene Übergangsregelung für das Jahr 2008 (§ 25 Abs. 6 GlüStV) zumutbar und damit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien.

 

 
 

24. September 2008

 
 

Das VG Berlin hat in einem Hauptsacheverfahren entschieden, dass wesentliche Vorschriften des am 01.01.2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags auf gewerbliche Lotto-Spielvermittler nicht angewendet werden dürfen, da sie die Dienstleistungsfreiheit unverhältnismäßig einschränken. Die Entscheidung erklärt zentrale Regelungen des Staatsvertrags und des dazugehörigen Ausführungsgesetzes des Landes Berlin für nicht anwendbar, soweit sie Lotterien mit nicht mehr als zwei Ziehungen pro Woche und Klassenlotterien betreffen.

 

 
 

18. September 2008

 
 

Die Aufforderung einer staatlichen Lotteriegesellschaft, vor Beginn der Urlaubszeit an den sog. Mehrwochenschein („bis zu acht Wochen im Voraus Lotto spielen“) zu denken, verstößt nach Ansicht des OLG Oldenburg wegen seines generellen Aufforderungscharakters gegen § 5 Abs. 1 GlüStV.

 

 
 

15. September 2008

 
 

Nach einem Urteil des VG Karlsruhe ist das staatliche Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Ausgestaltung mit der Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages unvereinbar. Diese folge aus dessen tatsächlicher Ausgestaltung. Denn mit dem Vertrieb von Sportwetten über die Toto-Lotto-Annahmestellen beruhe das staatliche Monopol auf einem Vertriebskonzept, das sich nicht mit dem Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren in Einklang bringen lasse. Dies ergebe sich bereits aus der erheblichen Dichte von Annahmestellen (ca. 1 Annahmestelle pro 2.500 Einwohner). Schwerwiegender sei der Umstand, dass die Möglichkeit zur Teilnahme an Sportwetten im Wesentlichen über Verkaufsstellen des Einzelhandels erfolge. Auch die Hinweise in den Annahmestellen und auf den Spielscheinen auf die Suchtgefahren vermögen nichts daran zu ändern, dass das Angebot der staatlichen Toto-Lotto-Gesellschaft als ein alltäglich verfügbares und nicht "grundsätzlich bedenkliches" und damit als ein sozialadäquates Gut wahrgenommen werde.

 

 
 

14. August 2008

 
 

Der BGH entscheidet, dass der DLTB die von den Bundesländern kontrollierten Lottogesellschaften nicht auffordern darf, Spielaufträge gewerblicher Spielvermittler abzulehnen, die in stationären Annahmestellen entgegengenommen wurden. Dies berühre zwar nicht die Möglichkeit der Lottogesellschaften, die Zusammenarbeit mit gewerblichen Spielvermittlern aufgrund eigener Entscheidung aus sachlichen Gründen zu verweigern, insbesondere, wenn Spielvermittler nicht über die nach Landesrecht erforderliche Erlaubnis verfügen. Diese Erlaubnis dürfe jedoch nicht aus sachfremden Gründen – etwa zur Einschränkung des Wettbewerbs oder zur Erhöhung der Einnahmen des Landes – versagt werden, sondern nur, um die ordnungsrechtlichen Ziele der Glücksspielaufsicht – wie Jugendschutz und Bekämpfung der Spielsucht – durchzusetzen. Der BGH hat zudem seine Auffassung bestätigt, dass das Regionalitätsprinzip des Blockvertrags gegen das gemeinschaftskartellrechtliche Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen verstößt. Mit dieser Entscheidung grenzt der BGH den Ermessensspielraum der Bundesländer hinsichtlich des im GlüStV vorgesehenen Erlaubnisvorbehalts in erheblichem Maße ein. An der Zulässigkeit der gewerblichen Spielvermittlung im terrestrischen Vertrieb, auch nach neuer Rechtslage, hat der BGH dabei keinen Zweifel gelassen.

 

 
 

18. August 2008

 
 

Das OVG Rheinland-Pfalz macht deutlich, dass die Werbung der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH gegen § 5 Abs. 2 GlüStV verstößt. Dies betrifft u.a. die Werbeslogans "Wer bei ODDSET wettet, beschert uns allen einen Gewinn" oder "Ehrlich wetten: Ein Gewinn für alle" oder "Spielend helfen, mit jedem Spieleinsatz bei Lotto Rheinland-Pfalz unterstützen Sie viele Aufgaben der Sportförderung, der Kulturförderung, der Denkmalpflege, der Wohlfahrtspflege und des Natur- und Umweltschutzes".

 

 
 

31. Juli 2008

 
 

Dem Freistaat Bayern wurde durch das OLG München verboten, Lotto-Jackpots in einem gefühlsbetonten Rahmen, mit dem graphisch Glücks- oder Gewinnergefühle vermittelt werden (Fotos jubelnder Personen), zu bewerben. Verboten wurde des Weiteren die Werbeaussage "Täglich spielen – täglich gewinnen".

 

 
 

25. Juli 2008

 
 

Nach einem Beschluss des VG Frankfurt – das an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht länger festhält – spricht vieles dafür, dass die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten aus dem EU-Ausland mit Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist. Weiterhin sei die Aufrechterhaltung eines nationalen staatlichen Glücksspielmonopols nur dann gemeinschaftsrechtlich zu rechtfertigen, wenn für den gesamten Glücksspielsektor eine kohärente und strenge Begrenzungspolitik und eine systematische Bekämpfung der Wettsucht verfolgt werde.

 

 
 

17. Juli 2008

 
 

Eine geographische Lokalisierung des Nutzers im Moment der Einwahl in das Internet bzw. bei Abgabe seines Spielangebots vorzunehmen, ist nach einem Beschluss des VG Mainz technisch nicht möglich. Eine entsprechende Verfügung, die eine solche Geolokalisation anordnet, verstößt daher gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da sie nicht geeignet ist, das Ziel der Verfügung zu erreichen.

 

 
 

19. Mai 2008

 
 

In ihrem Schriftsatz an den EuGH macht die Europäische Kommission in der Vorlagesache des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 30. Januar 2008 (s.o.) folgende Vorschläge zur Beantwortung der Vorlagefragen:

1. "Grundsätzlich kann Art. 49 EG auch dann Anwendung finden, wenn der Dienstleistungserbringer die in Frage stehenden Tätigkeiten nicht in dem Mitgliedstaat erbringen darf, in dem er ansässig ist."

2. "Art. 49 EG ist dahingehend auszulegen, dass ein mit der Bekämpfung von Spielsuchtgefahren begründetes innerstaatliches faktisches Monopol hinsichtlich der Veranstaltung von Sportwetten und Lotterien (mit nicht nur geringem Gefährdungspotential) nicht die in der Rechtsprechung festgelegten Kriterien der Kohärenz und Systematik erfüllt, wenn in diesem Mitgliedstaat gleichzeitig andere Glücksspiele mit einem nachgewiesenen höheren Suchtgefährdungspotenzial von privaten Dienstleistungserbringern erbracht werden dürfen."

3. "Wenn das Regelungsmodell eines Mitgliedstaates im Bereich Sportwetten eine gerechtfertigte Beschränkung von Art. 49 EG darstellt, muss es als Ausgangspunkt dem in Frage stehenden Mitgliedstaat unbenommen bleiben, die Tätigkeiten von Anbietern und Veranstaltern aus anderen Mitgliedstaaten auf seinem Territorium vollständig zu verbieten. Gelangt das nationale Gericht allerdings zu dem Ergebnis, dass ein nationales Monopolsystem mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist, steht Art. 49 EG nationalen Vorschriften entgegen, die die Erteilung einer Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen auch bei Vorliegen der gesetzlich normierten Erteilungsvoraussetzungen in das Ermessen der Erlaubnisbehörde stellen."

4. "Wenn ein Mitgliedstaat die Vermittlung von Glücksspielen im Internet aus Gründen des Allgemeininteresses vollständig verboten hat, ist dieses vollständige Verbot während der Dauer einer nationalen Übergangsvorschrift, die aus ökonomischen Gründen unter gewissen Umständen die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet vorübergehend noch zulässt, mit Art. 49 EG nicht vereinbar, da das Verbot während dieser Übergangsfrist nicht gerechtfertigt werden kann."

 

 
 

30. April 2008

 
 

Nach einem Urteil des LG Kassel begründet die Werbung mit einem 5 € Bonus und der fehlende Hinweis auf das Verbot der Teilnahme Minderjähriger bzw. auf die von dem jeweiligen Glücksspiel ausgehende Suchtgefahr einen Verstoß gegen das Verbot des gezielten Aufforderns, Anreizens oder Ermunterns zur Teilnahme an Glücksspielen nach §§ 5, 7 GlüStV.

 
 

 

 
 

22. April 2008

 
 

Die von der Wettbewerbszentrale angegriffene Werbung des Freistaats Bayern, u. a. mit den Aussagen "Spiel mit" und "Lotto … Aktueller Jackpott: ca. 18 Mio. €…", stellt die Höhe des bei der jeweils nächsten Ausspielung möglichen Gewinns blickfangmäßig in den Vordergrund und verstößt daher nach Auffassung des OLG München gegen § 5 Abs. 1 GlüStV.

 

 
 

16. April 2008

 
 

Mit dem Verwaltungsgericht Freiburg hat bereits das fünfzehnte Verwaltungsgericht seit 1.1.2008 dem GlüStV erhebliche verfassungs‑ und gemeinschaftsrechtliche Mängel attestiert. Untersagungsverfügungen gegen Sportwettenvermittler können damit immer seltener vollzogen werden. Die mit der Verabschiedung des GlüStV bezweckte Rechtssicherheit existiert nicht.

 

 
 

12. März 2008

 
 

Rheinland-Pfalz scheitert mit dem Versuch, die private Lottogesellschaft des Landes zu verstaatlichen. Das OLG Düsseldorf weist einen Eilantrag auf Freigabe der vom Bundeskartellamt verbotenen Übernahme zurück.

 

 
 

22. Februar 2008

 
 

Eine Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des Europaparlaments verdeutlichte einmal mehr Mängel des Glücksspielstaatsvertrags.

McCarthy weist in der offiziellen Pressemitteilung zur Anhörung nachdrücklich darauf hin, dass Deutschland sich auch im Glücksspielsektor nicht den europarechtlichen Maßstäben entziehen kann: „However, no Member

State has the right to set hypocritical laws that discriminate in favour of domestic and Government owned operators."

 

 
 

14. Februar 2008

 
 
Niederlage des Deutschen Lotto- und Totoblocks vor dem Bundesgerichtshof:

Der Bundesgerichtshof weist in vier Fällen die Klagen gegen private Sportwettenbetreiber ab. Demnach sind Internet-Sportwetten von Anbietern, die im europäischen Ausland lizensiert sind, auch ohne deutsche Lizenz bis April 2006 zulässig gewesen.

 

 
 

09. Februar 2008

 
 

Nach Information der Bild-Zeitung plant der Deutsche Lotto- und Totoblock am 1. November 2008 den Start einer neuen Lotterie, dem „Euro-Lotto“, mit Gewinnen von bis zu 100 Millionen Euro. Dies bestätigt Dr. Friedhelm Repnik vom DLTB am 13. März in Berlin während eines Pressegesprächs.

 

 
 

31. Januar 2008

 
 

Die EU-Kommission leitet ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2007/4866) gegen Deutschland ein. Zentraler Kritikpunkt der Kommission ist unter anderem das Zulassungsverfahren für die privaten Spielvermittler und die damit verbundenen strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen, die Vermittlern bei der Veranstaltung von Glücksspielen im Internet und der Werbung drohen. Zudem sei das Verbot der Fernseh-, Internet-, Trikot-, und Bandenwerbung ebenso wenig mit EG-Recht vereinbar wie das für Finanzinstitute geltende Verbot für Zahlungen, die mit der Vermittlung von Glücksspielen in Verbindung stehen.

 

 
 

30. Januar 2008

 
 

Das Schleswig Holsteinische VG äußert rechtliche Bedenken gegenüber dem Staatsvertrag, der zur Spielsuchtprävention und zum Jugendschutz nur im Bereich von Lotterien und Sportwetten private Anbieter ausschließt, bundesgesetzlich geregelte Glücksspiele wie z. B. Automatenspiele jedoch nicht solchen Beschränkungen unterwirft. Die Kammer legt daraufhin dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Kohärenz des Staatsvertrages vor.

 

 
 

30. Januar 2008

 
 

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hebt eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Saarbrücken gegen den Verkauf von Lotto-Produkten des Hamburger Spielevermittlers JAXX auf. Das OLG stellt klar, dass die Vermittlung von Lotto-Produkten - ob über das

Internet oder über Ladengeschäfte ­­­- eindeutig im länderübergreifenden Lotteriestaatsvertrag geregelt sei

und das Landesgesetz für Sportwetten hier nicht greife.

 

 
 

29. Januar 2008

 
 

Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg schafft Kehrtwende im Sportwettenrecht: Nur vier Wochen nach Inkrafttreten des GlüStV wird seine Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bereits gerichtlich in Zweifel gezogen.

 

Das von www.oddscompany.com geführte Verfahren wird ausgesetzt, bis der Europäische Gerichtshof über die Vorlage des VG Gießen (Beschluss vom 7. 5. 2007 (10 E 13/07) entschieden hat.

 

 
 

01. Januar 2008

 
 

Der neue Glücksspielstaatsvertrag tritt in Kraft.

 

 
 

31. Dezember 2007

 
 

Alle 16 Bundesländer haben die Ausführungsgesetze zum neuen Glücksspielstaatsvertrag ratifiziert.

 

 
 

06. Dezember 2007

 
 

45,3 Millionen – der bislang höchste Lottojackpot Deutschlands wird geknackt. Drei Tipper erhalten jeweils 15,1 Millionen Euro.

 

 
 

30. November 2007

 
 

Das Bundeskartellamt untersagt die Verstaatlichung von Lotto Rheinland-Pfalz.

 

 
 

24. Oktober 2007

 
 

NRW ratifiziert als erstes Bundesland gegen die Stimmen von SPD und Grünen das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag.

 

 
 

22. Oktober 2007

 
 

Auf dem Treffen der Fraktionsvorsitzenden der FDP einigen sich die Teilnehmer einstimmig für einen Stopp der Ratifizierungsprozesse (Moratorium) in den

Landtagen.

 

 
 

12. Oktober 2007

 
 

Die EU-Kommission kritisiert in ihrer schriftlichen Stellungnahme zum schleswig-holsteinischen Gesetzentwurf zum Glücksspielstaatsvertrag in aller Schärfe, dass sich die deutschen Behörden gänzlich über die im Rahmen der Notifizierung zum Ausdruck gebrachten Haltung der Kommission hinweggesetzt haben: „... in Anbetracht der ... Konflikte mit dem EG-Recht werden die Kommissionsdienstellen der Kommission empfehlen, geeignete Schritte gegen Deutschland einzuleiten, sobald die Ausführungsgesetze der Länder förmlich verabschiedet sind.“

 

 
 

24. September 2007

 
 

In einem Schreiben weist die Europäische Kommission darauf hin, dass alle Landesgesetze bei der Europäischen Kommission notifiziert werden müssen, wenn sie über die bloße Umsetzung des Glückspielstaatsvertrages hinaus gehende Vollzugsvorschriften enthalten.

 

 
 

11. September 2007

 
 

Im Zusammenhang mit dem neuen Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel teilt der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) mit, dass der Senat die rund 230 privaten Sportwettbüros in Berlin nach und nach schließen will. Die Zahl der Lotto- und Toto-Annahmestellen soll von etwa 1.200 auf 1.100 verringert werden.

 

 
 

11. September 2007

 
 

Eine Delegation von Vertretern der EU-Kommission weist die Bundesländer darauf hin, dass alle Ausführungsgesetze, ohne die der Glückspielstaatsvertrag keine Wirkung hat, bei der EU-Kommission hätten notifiziert werden müssen. Diese Botschaft wurde jedoch nicht an alle Landtage weitergegeben.

 

 
 

24. Juli 2007

 
 

Das Verwaltungsgericht Stuttgart ruft in einem Verfahren bezüglich der Untersagung der binnengrenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten mit Beschluss vom 24. Juli 2007 (Az 4 K 4435 06) den EuGH an, da es die derzeitige Regelung für nicht europarechtskonform hält.

 

 
 

11. Juli 2007

 
 

In einem Antwortschreiben an den innenpolitischen Sprecher des Landes Niedersachsen, Jörg Bode, betont EU-Kommissar McCreevy erneut, dass die Kommission im Falle einer europarechtskonformen Regelung im Bereich der Sportwetten weder die Existenz noch die Fortdauer des auf Grundlage des Lotteriestaatsvertrages von 2004 bestehenden Lotteriemonopols beanstanden wird. Das bedeutet auch, dass die Kommission das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einstellen würde, falls es eine „zufrieden stellende und europa-rechtskonforme Verhandlungslösung“ für die Sportwetten gibt. Die Kommission misst dem für Anfang September anberaumten Gespräch mit Vertretern der Länder in diesem Zusammenhang offenbar einige Bedeutung bei.

 

Diese Aussagen haben angesichts der gefährdeten Einnahmen für die Landeshaushalte eine besondere Brisanz: Bei der mit ersten Werbebeschränkungen belegten Sportwette Oddset gingen die Einnahmen schon von 2005 auf 2006 um über 20 Prozent zurück. Mit der gleichen Entwicklung ist bei Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Bereich Lotto zu rechnen. Wenn auch mit weit unangenehmeren Folgen, denn Lotto macht fast 30 mal mehr Umsatz als Oddset. Die Landeshaushalte stehen also vor massiven Einbußen, wenn nicht noch in der Ratifizierungsphase von den Länderparlamenten umgesteuert wird.

 

 
 

09. Juli 2007

 
 

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Harry Carstensen kündigt nach eine Kabinettssitzung an, den Glücksspielstaatsvertrag ebenfalls zu unterzeichnen.

 

 
 

14. Juni 2007

 
 

Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin: Letzte Chance für eine fristgerechte Kurskorrektur der Länder.

 

 
 

13. Juni 2007

 
 

Führende deutsche Verfassungs- und Europarechtsexperten – darunter Prof. Dr. Rupert Scholz und Prof. Dr. Bodo Pieroth – stellt sich in ganzseitigen Zeitungsanzeigen öffentlich gegen den rechtswidrigen Glücksspielstaatsvertrag.

 

 
 

8. Juni 2007

 
 

Das OLG Düsseldorf bestätigt den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 23. August 2006, nach dem der Blockvertrag und das sog. Regionalitätsprinzip im geltenden Lotteriestaatsvertrag gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen. Der Beschluss der Länder, Lotto und Lotterien jeweils nur im eigenen Bundesland zu vertreiben, ist ein schwerer Kartellrechtsverstoß.

 

 
 

14. Mai 2007

 
 

Die Generaldirektion Binnenmarkt der EU-Kommission erklärt in einem Nachtragsschreiben zu ihrer Stellungnahme im Notifizierungsverfahren den geplanten Staatsvertrag auf breiter Front für rechtswidrig. In der Kritik stehen die von der Mehrheit der Länder geplanten Einschränkungen des freien Kapitalverkehrs, Werbe-verbote, Einschränkungen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie Wettbewerbsbeschrän-kungen.

 

 
 

26. April 2007

 
 

Das Verwaltungsgericht Halle hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Genehmigungsvorbehaltes im Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Es legt die Bestimmungen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Der Genehmigungsvorbehalt gilt als Muster für die entsprechende Bestimmung im geplanten Glücksspielstaatsvertrag.

 

 
 

23. April 2007

 
 

Ablauf der Frist für die Antwort an die EU-Kommission. Die Länder gehen in ihrem Schreiben inhaltlich nicht auf die Kritik der Kommission ein. Schleswig-Holstein bekräftigt seine Position.

 

 
 

17. April 2007

 
 

Die finanzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktionen in Bund und Ländern sprechen sich für den Erhalt der staatsvertraglichen Regelung von 2004 zu Lotto und Lotterien und eine separate Regelung der Sportwetten aus. Dies geschieht mit dem Ziel, eine europa- und verfassungsrechtskonforme Rechtslage zu schaffen.

 

 
 

22. März 2007

 
 

Die EU-Kommission kritisiert in ihrer „ausführlichen Stellungnahme“ im Notifizierungsverfahren den Staatsvertragsentwurf als unverhältnismäßig und diskriminierend. Die Kommission rügt das Fehlen empirischer Nachweise für die Notwendigkeit des vorgesehenen Internetverbots und entsprechender Folgeabschätzungen. Sie weist außerdem auf die inkonsistente Rechtslage zum Glücksspielwesen in Deutschland hin. Ein entsprechendes Schreiben von Kommissar Günther Verheugen geht an das Bundeswirtschaftsministerium. Den Ländern wird eine einmonatige Frist für Nachbesserungen eingeräumt. Während dieser Zeit darf der Vertrag nicht ratifiziert werden.

 

 
 

21. März 2007

 
 

Die EU-Kommission beschließt, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Sachen Sportwetten zu erweitern. Der Sprecher von Kommissar McCreevy weist darauf hin, dass ein Staat nicht für die Teilnahme an staatlichen Lotterien werben dürfe, während er gleichzeitig private Angebote mit der Begründung verhindert, vor Spielsucht zu schützen. Die Kommission kündigt an, im weiteren Verfahren die neuen Entwicklungen in Deutschland und den Staatsvertragsentwurf zu berücksichtigen.

 

 
 

06. März 2007

 
 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt im Fall des italienischen Sportwettenanbieters Placanica. Das Urteil des EuGH bestätigt die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit für europäische Sportwettenanbieter, sofern sie nicht sitten- oder rechtswidrig handeln. Der EuGH erhöht die Anforderung an die Verhältnismäßigkeit beschränkender nationaler Regelungen. Die Verhältnismäßigkeit staatlicher Monopole wird damit grundsätzlich in Frage gestellt.

Am gleichen Tag stellt die CDU-Fraktion in Schleswig-Holstein einen alternativen Sportwetten-Staatsvertrag nach dem Konzessionsmodell vor. Für Lotto soll der Lotterie-Staatsvertrag von 2004 weiter gelten.

 

 
 

20. Januar 2007

 
 

Mehrere Teilnehmer des schriftlichen Anhörungsverfahrens protestieren gegen die Geheimhaltung und manipulierte Auswertung ihrer Stellungnahmen und veröffentlichen sie im Internet (www.staatsvertrag-transparent.de).

 

 
 

9. Januar 2007

 
 

Die CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein kündigt auf einem Workshop in Kiel einen eigenen Vertragsentwurf an, der die Trennung von Lotto und Lotterien von den übrigen Glücksspielen und die Fortsetzung des bestehenden Lotteriestaatsvertrages vorsieht. Schleswig-Holstein werde den Vertrag auch weiterhin nicht unterzeichnen.

 

 
 

28. Dezember 2006

 
 

Die Bundesrepublik Deutschland notifiziert den Vertrag bei der EU-Kommission. Das Prüfverfahren dauert zunächst drei Monate. Die Entwurfsverfasser wissen, dass der Vertrag gegen EU-Recht verstößt, und schlagen den Länderparlamenten deshalb eine „Mustererläuterung zur europarechtlichen Lage“ vor.

 

 
 

13. Dezember 2006

 

 

 
 

Die Länderchefs nehmen auf der Ministerpräsidentenkonferenz den nochmals verschärften Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages „zustimmend zur Kenntnis“. Mit einer Ausnahme: der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen lehnt die Zustimmung ab. Auch die Hamburger Bürgerschaft stimmt mit Hinweis auf die zweifelhafte Rechtslage mehrheitlich für die Verschiebung des neuen Staatsvertrages.

 

 
 

11. Dezember 2006

 
 

Die Universität Bremen legt die erste repräsentative Studie zum Thema Spielsucht in Deutschland vor. Fazit: Spielsucht ist ein ernst zunehmendes Problem, Lotto und Lotterien sind jedoch weder Auslöser noch Verstärker einer Spielsucht.

 

 
 

29. November 2006

 
 

Der Landtag von Schleswig-Holstein verlangt in einem einstimmigen Beschluss von der Landesregierung, die Entscheidung über den neuen Staatsvertrag so lange zu verschieben, bis der Europäische Gerichtshof sich zum Lotterie- und Sportwettenwesen geäußert hat.

 

 
 

28. November 2006

 
 

Westlotto verkauft seine Internetlotto-Plattform an ein befreundetes Unternehmen, um dem Wettbewerbsgebot des Kartellamtes zu entgehen. Lotto Niedersachsen folgt kurze Zeit später.

 

 
 

22. November 2006

 
 

Das Bundeskartellamt mahnt erneut die Lottogesellschaften wegen der wettbewerbswidrigen Abschottung ihrer Internetangebote ab. In den darauf folgenden Tagen stellen die meisten Lottogesellschaften ihr Internetlotto ein, einige bleiben online. Die Staatskanzleien maßen sich einen kartellrechtsfreien Bereich an und verschärfen so gezielt den Konflikt mit den Wettbewerbshütern. Dafür haben die Länder aber keine Kompetenz: Europäisches Recht und deutsches Kartellrecht gehen dem Landesrecht vor.

 

 
 

6. November 2006

 
 

Eine Länderarbeitsgruppe beschließt eine schriftliche Anhörung zum Staatsvertrag. Die kritischen Anmerkungen aus den rund 170 Stellungnahmen werden anschließend von den Staatskanzleien systematisch unterdrückt. In der Tischvorlage zur Ministerpräsidentenkonferenz heißt es zu den geheim gehaltenen Stellungnahmen lapidar, es hätten sich „keine neuen Aspekte ergeben.“ Tatsächlich hatten mehrere namhafte Rechtsprofessoren den Entwurf als offensichtlich verfassungs- und europarechtswidrig bewertet. Auch die umfangreiche ifo-Studie zu den finanziellen Folgewirkungen wird mit einer Fußnote lapidar beiseitegewischt.

 

 
 

November 2006

 
 

Der Deutsche Lottoverband startet eine bundesweite Informationskampagne zur Bedeutung des deutschen Lottos für Arbeitsplätze, Sport und Wohlfahrt.

 

 
 

23. Oktober 2006

 
 

EU-Wettbewerbskommissar McCreevy kritisiert im Spiegel den vorgesehenen Staatsvertrag wegen der Benachteiligung privater Anbieter auf den Glücksspielmärkten. „Gleiches Recht für alle“ lautet seine einfache Formel. Er kündigt ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an.

 

 
 

23. Oktober 2006

 
 

Das OLG Düsseldorf weist die Beschwerde des Deutschen Lotto- und Totoblocks gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts zurück und bestätigt dessen Auffassung in allen wesentlichen Punkten. Das OLG stellt fest, dass der Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen auf „die Zurückdrängung der gewerblichen Spielvermittler“ zielte. Das Gericht weist darauf hin, dass die Finanzhoheit der Länder ihre Grenze in den Bestimmungen des europäischen Kartellrechts findet. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind daher auch nicht in Gestalt eines landesgesetzlichen Länder-Finanzausgleichs erlaubt. Das OLG stellt ferner ausdrücklich fest, dass auch der neue Glücksspielstaatsvertrag am höherrangigen Europarecht zu messen ist.

 

 
 

20. Oktober 2006

 
 

Auf ihrer Konferenz in Bad Pyrmont beschließen die Ministerpräsidenten weitere Verschärfungen des Staatsvertragsentwurfes zu Ungunsten der privaten Vermittler. Den vom Bundesverfassungsgericht als Alternative aufgezeigten Weg einer kontrollierten Marktöffnung für Private lehnen sie aus rein finanziellen Gründen ab.

 

 
 

17. Oktober 2006

 
 

Gründung des Deutschen Lottoverbandes und erste Pressekonferenz in Berlin.

 

 
 

14. September 2006

 

 

 
 

Die CDU-Fraktion des Landes Schleswig-Holstein spricht sich für einen geregelten liberalisierten Lottomarkt in Deutschland aus.

 

 
 

23. August 2006

 
 

Das Bundeskartellamt verbietet den Landeslottogesellschaften mit sofort vollziehbarem Beschluss rechtswidrige Praktiken im Lottobereich: Sie dürfen keine Gebietsabsprachen mehr treffen, um das Vertriebsgebiet auf ihr jeweiliges Land zu beschränken. Gewerbliche Lotterievermittler dürfen nicht behindert werden. Entgegenstehendes Landesrecht verstößt gegen Europarecht und darf nicht angewandt werden.

 

Der geheime Entwurf eines neuen Lotteriestaatsvertrages wird erstmals öffentlich.

 

 
 

22. Juni 2006

 
 

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz beraten die Länderchefs über die „Zukunftsperspektiven des Lotteriemonopols“.

Erstmals werden Lotterien und Lotto – bewusst oder unbewusst – fälschlicherweise mit Sportwetten gleichgestellt. Dies ist ein gezielter Affront gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts zum Verbot kartellrechtswidriger Marktaufteilungen auf den Lotteriemärkten. Politisches Ziel ist die Rettung der Gebietskartelle bei Lotto und Lotterien.

Im Protokoll wird festgehalten, dass die Ministerpräsidenten begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht mit der Sportwetten-Entscheidung vom 28.03.2006 die grundsätzliche Zulässigkeit eines konsequent am Ziel der Suchtbekämpfung ausgerichteten staatlichen Lotteriemonopols bestätigt hat.

Richtig ist: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betrifft ausschließlich Sportwetten – und nicht Lotto und/oder Lottieren.

Die Länderchefs sprechen sich dafür aus, das staatliche Lotteriemonopol zu erhalten und auf der Grundlage der Sportwetten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiterzuentwickeln.

Es wird eine Arbeitsgruppe beauftragt, den Entwurf eines neuen Lotteriestaatsvertrages auszuarbeiten und zur Ministerpräsidentenkonferenz am 13.12.2006 vorzulegen, der die Veranstaltung von Sportwetten im Rahmen des staatlichen Monopols entsprechend den Anforderungen der Sportwetten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts regelt. Auch hier wird nichts von Lotto gesagt, sondern eine Neuregelung des Sportwettenrechts gefordert.

 

 
 

24. Mai 2006

 
 

Das Bundeskartellamt mahnt die regionalen Lottogesellschaften sowie den Deutschen Lotto- und Totoblock wegen verschiedener Verstöße gegen das deutsche und europäische Kartellrecht ab. Dabei geht es um drei Komplexe:

  1. die Aufforderung des Deutschen Lotto- und Totoblocks an die Lottogesellschaften, keine Spieleinsätze aus stationärer gewerblicher Spielvermittlung anzunehmen;
  2. Vereinbarungen, wonach Lotterien jeweils nur in dem Bundesland tätig werden dürfen, in dem sie eine Genehmigung haben („Regionalitätsprinzip“);
  3. die Übermittlung von Informationen durch die Lottogesellschaften an die Bundesländer über die Spieleinsätze, die vereinnahmten Gebühren und den auf gewerbliche Spielvermittler entfallenden Anteil zur Durchsetzung des
    – gemeinschaftsrechtswidrigen – Regionalisierungsstaatsvertrages.

 

 
 

5. Mai 2006

 
 

Die Innenministerkonferenz begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur generellen Möglichkeit eines Sportwettmonopols. Die Innenminister der Länder NRW, Sachsen und Hamburg halten jedoch eine Vorfestlegung auf eine der vom BVerfG eröffneten Alternativen für verfrüht und geben eine Protokollnotiz ab. Eine Verschärfung der Regelungen für den Lottobereich ist nicht Thema der Sitzung.

 

 
 

4. April 2006

 
 

Die EU-Kommission leitet gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2003/4350) wegen der gesetzlichen Bestimmungen zur Veranstaltung von Glücksspielen und zur Werbung für Glücksspiele im Bereich des Sports ein.

 

 

 
 

28. März 2006

 
 

Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass das in Bayern bestehende Sportwettmonopol die Berufsfreiheit privater Vermittler verletzt und damit gegen das Grundgesetz verstößt. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, bis zum 31.12.2007 einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen. Hierzu werden zwei Alternativen aufgezeigt: entweder durch ein Monopol, das an der Suchtbekämpfung ausgerichtet wird, oder durch eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltungen durch private Wettunternehmen.

Lotto und Lotterien sind nicht Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

 

 
 

22. Februar 2006

 
 

Die Sportwettkommission (zusammengesetzt aus Vertretern der Staats- und Senatskanzleien der Länder Bayern, Berlin, NRW und Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit DFB, DSB und DFL) erstellen ein Positionspapier zur „Neuordnung des Sportwettmarktes“, das eine Liberalisierung des Sportwettmarktes vorsieht. Dieses Papier findet später keinerlei Berücksichtigung und wird den anderen Staatskanzleien vorenthalten.